Ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre

Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend Aktionäre genannt) findet gemäss Art. 12 ff. der Statuten der Gesellschaft am Mittwoch, den 21. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ/CEST), virtuell, d.h. ohne physische Teilnahme der Aktionäre statt.

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Art. 701d Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) entschieden, die General-versammlung mit elektronischen Mitteln ohne Tagungsort abzuhalten. Die Aktionäre besitzen somit die Möglichkeit, entweder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Voraus Weisungen auf schriftlichem oder elektronischem Weg zu erteilen oder in elektronischer Form online über das Internet, an der Generalversammlung teilzunehmen.