Mechanische Uhrwerke: Das Diktat der WEKO schadet der Schweizer Uhrenindustrie
Biel (Schweiz), 18. Dezember 2019 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) will der Swatch Group beziehungsweise ihrer Tochtergesellschaft ETA verbieten, im Jahr 2020 mechanische Uhrwerke an Dritte zu liefern. Die WEKO hat ETA bisher dazu verpflichtet, ihren Kunden Uhrwerke zu liefern und will es ihr nun für das gesamte Jahr 2020 verbieten.
Diese von WEKO beschlossenen vorsorglichen Massnahmen sind unverständlich und inakzeptabel. Sie sind vor allem unnötig, da sich die Lage am Markt für mechanische Swiss-Made-Uhrwerke seit der einvernehmlichen Regelung im Jahr 2013 fundamental verändert hat. Überdies zementieren sie die Positionen eines neuen dominanten Players.
Die WEKO mischt sich mit ihrem Entscheid zudem in die Wirtschaftspolitik ein und zwingt die gesamte Schweizer Uhrenindustrie in neue Strukturen. Damit überschreitet und verletzt sie ihre Befugnisse. Angesichts der negativen finanziellen Auswirkungen, die diese Entscheidungen mit sich bringen werden, behält sich die Swatch Group das Recht auf Schadenersatzanspruch vor, entstandene Schäden geltend zu machen. Die Swatch Group fordert, dass die einvernehmliche Regelung von 2013 wie vorgesehen am 31. Dezember 2019 endet.
Aus unerklärlichen Gründen basieren die neuen vorsorglichen Massnahmen auf einem falschen und überholten Postulat. Seit der Unterzeichnung der einvernehmlichen Regelung zwischen der WEKO und der Swatch Group im Jahr 2013 hat sich der Markt für mechanische Uhrwerke in der Schweiz grundlegend verändert: Die ETA nimmt in diesem Bereich keine marktführende Position mehr ein. Aufgrund der einvernehmlichen Regelung von 2013 und dem Willen der Swatch Group wurden die Produktionsmengen und -kapazitäten Jahr für Jahr gesenkt.
Gleichzeitig haben andere Akteure ihre Produktion deutlich erhöht und wie im Fall des Unternehmens Sellita die Liefermengen von ETA bei Weitem übertroffen. Sellita hat 2019 eine Million mechanische Uhrwerke hergestellt und geliefert (was in etwa dem Doppelten von ETA entspricht) und ist somit der neue marktbeherrschende Akteur in diesem Bereich. Die Kunden sind somit nicht mehr von ETA abhängig. Aufgrund der neuen Ausgangslage ist es absurd und inakzeptabel, dass die WEKO der ETA nun vollständig verbieten will, ihre Kunden mit Uhrwerken zu beliefern. Die vorsorglichen Massnahmen haben keine Legitimität. Die Voraussetzungen für ein Lieferverbot sind nicht gegeben.
Mit ihrer Entscheidung, der ETA alle Lieferungen an Dritte im Jahr 2020 komplett zu verbieten, verdrängt die WEKO die ETA faktisch vom Markt (Ausnahmen für KMU sind theoretisch vorgesehen, aber faktisch unmöglich). Auf der anderen Seite wird Sellita dadurch und aufgrund ihres Produktionsvolumens ein noch dominanterer Player. Die WEKO mischt die Karten der Branche somit neu auf und handelt wirtschaftspolitisch, indem sie einen strategischen Marktbereich vollkommen neu aufstellt. Dies widerspricht jedoch ihrem Auftrag und ihren Befugnissen. Eine ihrer Aufgaben ist gerade die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen und Missbräuchen durch marktmächtige Unternehmen. Im vorliegenden Fall schafft sie eine solche Beschränkung jedoch selbst und verleiht einem bereits sehr dominanten Akteur noch mehr Gewicht.
Es ist darüber hinaus sehr überraschend, dass die Hauptargumente für diese vorsorglichen Massnahmen den von Sellita im Rahmen dieses Verfahrens vorgebrachten Wünschen entsprechen. Die von der WEKO in ihrer offiziellen Mitteilung verwendeten Begriffe entsprechen praktisch Wort für Wort denen von Sellita. Es stellt sich damit die Frage, ob das Sekretariat der WEKO beeinflussbar ist oder sogar unter Beeinflussung steht und ob es seine Entscheidungen noch völlig unabhängig trifft.
Auch der Zeitpunkt der Entscheidung ist problematisch. Das Sekretariat der WEKO hat offenbar weder die zeitliche Dringlichkeit des Dossiers noch den Planungshorizont in der Uhrwerkfertigung berücksichtigt. Die auf Ende 2019 gesetzte Frist für den Ablauf der Lieferverpflichtung von ETA ist allerdings seit sechs Jahren im Rahmen der einvernehmlichen Regelung bekannt. Die Swatch Group hat mehrfach erfolglos versucht, die WEKO auf die Dringlichkeit der Lage aufmerksam zu machen und auf die unbedingte Notwendigkeit gedrängt, diesbezüglich einen endgültigen Entscheid zu treffen. So hat die Swatch Group die WEKO zwischen dem 24. September 2018 und dem 27. August 2019 nicht weniger als sechsmal offiziell auf diesen Punkt hingewiesen. Auch andere Akteure der Uhrenindustrie haben die WEKO angesichts der ablaufenden Frist gewarnt. Vergeblich.
Nicht nur für die Swatch Group, sondern auch für alle ihre Kunden – ob grössere Unternehmen oder KMU – wäre es ausserordentlich wichtig zu wissen, wie es in dieser Angelegenheit weitergehen wird und ob und in welcher Menge sie mechanische Uhrwerke beziehen können. Schon allein aus Gründen der Planung. Die Entscheidung der WEKO, bei der es sich nur um vorsorgliche Massnahmen handelt, wird offiziell erst morgen mitgeteilt. Das heisst, nur 12 Tage vor dem Jahresende. Aus industrieller Sicht ist dies absurd.
Wie soll es möglich sein, das Geschäftsjahr 2020 seriös zu planen und vorzubereiten, wenn die WEKO Ende 2019 plötzlich entscheidet, die bisherigen Bedingungen mit einem Lieferverbot für die ETA fundamental zu verändern? Die Swatch Group und ihre Kunden planen im Allgemeinen die künftige Produktion zwölf Monate (oder länger) im Voraus. Es ist üblich, die Bestellungen für Uhrwerke spätestens am 30. Juni für das kommende Jahr aufzugeben, was selbst die WEKO anerkennt. Wir weisen darauf hin, dass die Swatch Group stets betont hat, ihre Lieferungen auch nach Ende 2019 fortsetzen zu wollen, wobei sie ihre Kunden selbst auswählen möchte. Die anderen Akteure der Uhrenindustrie, die im Jahr 2020 Produkte von ETA zur Ausrüstung ihrer Uhren erwarten, befinden sich nun in einer sehr komplizierten Lage. Angefangen bei den KMU, die ETA aufgrund des Diktats der WEKO nicht mehr beliefern kann. Aber wie soll eine Uhr ohne Uhrwerk verkauft werden?
Was wird morgen sein? Abgesehen von den Hürden, welche die WEKO der Branche für 2020 auferlegt hat – mit Auswirkungen bis 2021/22 durch die Lieferfristen –, wird die Unsicherheit über viele Monate vorherrschen und Investitionen werden gebremst. Denn die Kommission dürfte erst im Laufe des Jahres 2020 eine endgültige Entscheidung in dieser heiklen Angelegenheit in Sachen Uhrwerke fällen. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die WEKO noch keinerlei Zeitplan bekannt gegeben.
Links
https://www.weko.admin.ch/weko/fr/home/actualites/communiques-de-presse/nsb-news.msg-id-50702.html
https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-50702.html
https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/achtung-weko-wie-der-bund-kmu-gefaehrdet/story/12635832
Die Regelung von 2013 (sog. «einvernehmliche Regelung», «evR»)
Die Vereinbarung von 2013 erlaubt der Swatch Group die stufenweise Reduktion der Lieferungen. Die Lieferverpflichtung dauert bis zum 31. Dezember 2019. Auf der Basis des Durchschnittes der Jahre 2009–2011 müssen die Swatch Group bzw. ETA in den Jahren 2014/2015 75 %, 2016/2017 65 % und 2018/2019 55 % der verkauften Mengen liefern. ETA ist anschliessend per 31. Dezember 2019 von all ihren Lieferverpflichtungen befreit. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Swatch Group resp. ETA, alle ihre Kunden gleich zu behandeln. Die Swatch Group ist all ihren Verpflichtungen genauestens und strengstens nachgekommen.
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